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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Taxi Pfeifer, Einzelunternehmen, Weinstrasse 38, 8280 Kreuzlingen
(nachfolgend kurz Taxi Pfeifer genannt)

 

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Taxi Pfeifer und den Kunden, der von Taxi Pfeifer angebotenen Beförderungsleistungen im Bereich Personen- und Sachtransport gelten die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht oder ist in den Geschäftsräumen von Taxi Pfeifer einsehbar. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, respektive bei Dauerschuldverhältnissen, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung, aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, sofern Taxi Pfeifer sie vorgängig schriftlich akzeptiert hat.

 

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

1. Taxi Pfeifer nimmt Fahraufträge mündlich, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen an, oder laut einer individuellen Offerte, die Taxi Pfeifer zum Zeitpunkt der Bestellung schriftlich, bzw. im Internet veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es nur, wenn beide Parteien den Auftrag mündlich (telefonisch, persönlich) oder schriftlich (WhatsApp, SMS, E-Mail) bestätigen. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich Taxi Pfeifer den Rücktritt vor.

2. Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof, Hafen und Sonstige bzw. Abholungen ab vorgehend genannten Destinationen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen Fahrplanänderungen an Taxi Pfeifer durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien ggf. eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Andernfalls haftet der Kunde für Taxi Pfeifer entstehende Unkosten (Wartezeit, Parkgebühren und andere). Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, Taxi Pfeifer die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn, der Kunde teilt Taxi Pfeifer die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war Taxi Pfeifer zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.

3. Wird ein mündlich, schriftlich oder telefonisch erteilter Fahrauftrag nach Fahrantritt, bzw. bei längeren Fahrten, zu spät, in weniger als 48 Stunden ohne triftigen Grund, durch den Kunden zurückgenommen, fallen Stornogebühren an, deren Höhe sich am ungefähren oder bereits festgesetzten Fahrpreis orientiert. Taxi Pfeifer behält sich bezüglich der Berechnung fälliger Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die obenstehenden Regelungen für Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.

4. Offerte/Kostenvoranschla ist 14 Tage gültig, erfolg keine Bestellung in dem Zeitraum, kann der Preis von Taxi Pfeifer geänder werden.

 

 

 

§ 3 Preise

1. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken inkl. 8 % MWST und exklusive Spesen bzw. fälliger Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren, Mautgebühren, Flughafenparktaxen etc.). Maßgeblich sind die jeweils durch Taxi Pfeifer im Internet publizierten, in den Taxifahrzeugen angebrachten und in den Geschäftsräumen einsehbaren Preisangaben. Alte Preislisten verlieren mit der Veröffentlichung neuer ihre Gültigkeit.

2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrtermin mehr als 3 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktgängigen Einstandspreise, so ist Taxi Pfeifer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 10% übersteigt.

 

§ 4 Beförderung von Personen und Sachen

1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemässe Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindlichen minderjährigen Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.

2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist Taxi Pfeifer freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, bei der Bestellung resp. rechtzeitig vor Fahrantritt hinzuweisen.

3. Bei Taxameter basierender Fahrpreisberechnung wird die Fahrroute auf Kundenwunsch vor Fahrantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Taxameter unabhängigen Pauschalpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten und im Nachttaxibetrieb ist Taxi Pfeifer die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.

4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Fahrt in der Obhut des Kunden. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.

5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von Taxi Pfeifer untersagt.

6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird Taxi Pfeifer dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von Taxi Pfeifer in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei der Ablieferung des Kurierguts am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der Übernahmebestätigung, ist dies Taxi Pfeifer direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.

 

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und Pfandrecht

1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Kreditkarten werden nur dann als Zahlungsmittel akzeptiert, falls Taxi Pfeifer dies vorab mitgeteilt wurde. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird zusätzlich noch 2,5% zu dem Fahrpreis berechnet. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Zahlung per Kreditkarte jedoch nicht möglich. Grundsätzlich erklärt sich der Fahrgast bereit, den zu erwartenden Fahrpreis im Voraus zu bezahlen; es liegt im alleinigen Ermessensspielraum des Fahrers, in Einzelfällen auf Vorauszahlung zu bestehen.

2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn Taxi Pfeifer über den Betrag unbeschränkt verfügen kann.

4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Taxi Pfeifer berechtigt, folgende Mahnungsgebühren geltend zu machen.

Schweiz
a. Nach Ablauf von 30 Tagen CHF 30.00
b. Nach Ablauf von 45 Tagen CHF 45.00

Deutschland

a Nach Ablauf von 10 Tagen € 20.00

b Nach Ablauf von 20 Tagen € 40.00

5. Taxi Pfeifer steht wegen finanzieller Forderungen aus Beförderung ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Taxi Pfeifer ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. Taxi Pfeifer ist berechtigt, gepfändete Gegenstände bis zur endgültigen Schuldbegleichung zurückzuhalten oder 30 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräussern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht begleicht. Für eine Pfandnahme ist Taxi Pfeifer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu CHF 20.00 zu erheben.

 

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Natürlicher Verschleiss an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch Taxi Pfeifer in sachgemässer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiss. Auch Lackbeschädigungen von durch Taxi Pfeifer transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemässer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiss zu betrachten.

2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch Taxi Pfeifer gegengezeichnet wurde.

3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind Taxi Pfeifer umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen, in schriftlichen Form.

4. Die Kunden tragen die alleinige Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch Taxi Pfeifer gestattet wurde.

5. Taxi Pfeifer haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- resp. Ankunftszeit zwischen Taxi Pfeifer und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. Taxi Pfeifer haftet nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt und bestätigt hat, und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht.

6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schliesslich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.

7. Die Haftung von Taxi Pfeifer für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Taxi Pfeifer verursacht wurde.

8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, Tiere oder mitgeführte Transportgüter am Eigentum von Taxi Pfeifer oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen für Schäden, die durch Verunreinigung, Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Taxi Pfeifer neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.

9. Die Abholzeit wird vom Kunden festgesetzt, Taxi Pfeifer kann nur Empfehlungen aussprechen, jedoch es gilt die Abholzeit, welche der Kunde gegenüber Taxi Pfeifer schriftlich oder mündlich bestätigt hat. Bei der Planung der Abholzeit sind auch Wetterverhältnisse und Straßenverhältnisse (Stau, Unfälle usw.) zu berücksichtigen. Wenn die Abholzeit zu knapp berechnet wurde und dadurch der Kunde zu spät kommt, trägt Taxi Pfeifer keine Schuld und hat dementsprechend auch keine Kosten zu tragen. Bei Zuspätkommen durch höhere Gewalt und unabsehbare Geschehnisse, verpflichtet sich Taxi Pfeifer alles Mögliche zu tun, was nicht gegen den Schweizer Gesetz verstoßt, um den Termin/Flieger/Zug/usw. zu erreichen, jedoch bei einer Verspätung trägt Taxi Pfeifer keine Schuld und hat auch keine Kosten zu tragen.

10. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren/Visum ect. zu sein und ist/sind auch verpflichtet die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Land zu einhalten und befolgen. Die Zusatzkosten welche für die Taxi Pfeifer (Wartezeit, Parkgebühren ect.), die durch nicht Einhaltung der Einreise- und Einfuhrbestimmungen durch den Kunden entstehen, fallen zu last des Kunden.

 

§ 7 Datenschutz

Taxi Pfeifer erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

 

§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist CH-8280 Kreuzlingen.

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